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Hochrisiko-KI: Alle Anforderungen nach EU AI Act

Der vollständige Leitfaden zu den Compliance-Anforderungen für Hochrisiko-KI-Systeme. Von Risikomanagement über technische Dokumentation bis zur CE-Kennzeichnung – alles, was Anbieter wissen müssen.

Hochrisiko-KI-Systeme unterliegen den strengsten Anforderungen des EU AI Act. Diese Systeme müssen ein umfassendes Paket an Compliance-Maßnahmen erfüllen, bevor sie in der EU in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden dürfen.

Compliance-Deadline: 2. August 2026

Ab diesem Datum müssen alle Hochrisiko-KI-Systeme die vollständigen Anforderungen der Artikel 9-15 erfüllen. Anbieter sollten mindestens 12-18 Monate für die Implementierung einplanen.

Überblick: 7 Kernpflichten für Hochrisiko-KI

Art. 9

Risikomanagementsystem

Kontinuierlicher Prozess zur Identifizierung, Analyse und Minderung von Risiken

Art. 10

Daten und Data Governance

Qualitätskriterien für Trainings-, Validierungs- und Testdatensätze

Art. 11

Technische Dokumentation

Vollständige Dokumentation gemäß Annex IV vor dem Inverkehrbringen

Art. 12

Aufzeichnungspflichten (Logging)

Automatische Protokollierung von Ereignissen während des Betriebs

Art. 13

Transparenz und Information

Klare Gebrauchsanweisungen für Betreiber

Art. 14

Menschliche Aufsicht

Wirksame Aufsicht durch natürliche Personen während des Betriebs

Art. 15

Genauigkeit, Robustheit, Cybersicherheit

Technische Standards für Zuverlässigkeit und Sicherheit

Detaillierte Anforderungen (Art. 9-15)

Art. 9

Risikomanagementsystem

Kontinuierlicher Prozess zur Identifizierung, Analyse und Minderung von Risiken

Wesentliche Elemente:

  • Identifizierung bekannter und vorhersehbarer Risiken
  • Schätzung und Bewertung der Risiken bei bestimmungsgemäßem Gebrauch
  • Bewertung von Risiken bei vernünftigerweise vorhersehbarem Missbrauch
  • Geeignete Risikomanagementmaßnahmen
  • Testen zur Ermittlung geeigneter Maßnahmen
Art. 10

Daten und Data Governance

Qualitätskriterien für Trainings-, Validierungs- und Testdatensätze

Wesentliche Elemente:

  • Angemessene Data-Governance- und Datenmanagement-Praktiken
  • Relevante Designentscheidungen für Datensätze
  • Vorverarbeitung, Kennzeichnung und Bereinigung der Daten
  • Prüfung auf Verzerrungen (Bias)
  • Ermittlung von Datenlücken und Mängeln
Art. 11

Technische Dokumentation

Vollständige Dokumentation gemäß Annex IV vor dem Inverkehrbringen

Wesentliche Elemente:

  • Allgemeine Beschreibung des KI-Systems
  • Detaillierte Beschreibung der Systemelemente
  • Beschreibung des Entwicklungsprozesses
  • Informationen zu Überwachung und Funktionsweise
  • Detaillierte Beschreibung des Risikomanagementsystems
Art. 12

Aufzeichnungspflichten (Logging)

Automatische Protokollierung von Ereignissen während des Betriebs

Wesentliche Elemente:

  • Automatische Aufzeichnung von Ereignissen (Logs)
  • Rückverfolgbarkeit der Funktionsweise
  • Überwachung des Betriebs durch Betreiber
  • Aufbewahrung für angemessenen Zeitraum
  • Ermöglichung der Konformitätsbewertung nach dem Inverkehrbringen
Art. 13

Transparenz und Information

Klare Gebrauchsanweisungen für Betreiber

Wesentliche Elemente:

  • Name und Kontaktdaten des Anbieters
  • Merkmale, Fähigkeiten und Leistungsgrenzen
  • Bestimmungsgemäße Verwendung
  • Bekannte oder vorhersehbare Umstände von Missbrauch
  • Spezifikationen für Eingabedaten
Art. 14

Menschliche Aufsicht

Wirksame Aufsicht durch natürliche Personen während des Betriebs

Wesentliche Elemente:

  • Ermöglichung der Beaufsichtigung durch natürliche Personen
  • Verständnis der Fähigkeiten und Grenzen des Systems
  • Überwachung des Betriebs auf Anomalien
  • Möglichkeit zum Eingreifen oder Anhalten des Systems
  • Keine übermäßige Abhängigkeit von Systemausgaben (Automation Bias)
Art. 15

Genauigkeit, Robustheit, Cybersicherheit

Technische Standards für Zuverlässigkeit und Sicherheit

Wesentliche Elemente:

  • Angemessene Genauigkeit während des gesamten Lebenszyklus
  • Robustheit gegenüber Fehlern und Inkonsistenzen
  • Widerstandsfähigkeit gegen Manipulationsversuche
  • Schutz vor unbefugtem Zugriff
  • Schutz vor Angriffen auf KI-spezifische Schwachstellen

Technische Dokumentation (Annex IV)

Die technische Dokumentation ist das Herzstück der Hochrisiko-KI-Compliance. Sie muss vor dem Inverkehrbringen erstellt werden und alle folgenden Abschnitte enthalten:

Struktur der technischen Dokumentation

1

Allgemeine Beschreibung

Name, Version, Anbieter, Bestimmungszweck, Interaktion mit Hardware/Software

2

Systembeschreibung

Elemente, Entwicklungsprozess, Designentscheidungen, Systemarchitektur

3

Überwachung

Überwachungsfunktion, technische Lösungen, Logging-Fähigkeiten

4

Risikomanagement

Beschreibung des Risikomanagementsystems nach Art. 9

5

Änderungen

Vorgenommene Änderungen während des Lebenszyklus

6

Harmonisierte Normen

Liste angewandter harmonisierter Normen

7

EU-Konformitätserklärung

Kopie der Konformitätserklärung

8

Leistungsbewertung

Bewertung der Leistung nach dem Inverkehrbringen

Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung

Nach Erfüllung aller Anforderungen muss eine Konformitätsbewertung durchgeführt werden, bevor das System die CE-Kennzeichnung erhält.

Interne Konformitätsbewertung (Annex VI)

Für die meisten Hochrisiko-Systeme

  • • Selbstbewertung durch den Anbieter
  • • Überprüfung des Qualitätsmanagementsystems
  • • Prüfung der technischen Dokumentation
  • • Ausstellung der EU-Konformitätserklärung
  • • Anbringen der CE-Kennzeichnung

Bewertung durch benannte Stelle (Annex VII)

Nur für biometrische Systeme (Annex III, Nr. 1)

  • • Externe Prüfung durch akkreditierte Stelle
  • • Vollständige Dokumentationsprüfung
  • • Ggf. Systemtests vor Ort
  • • Zertifikatsausstellung
  • • Regelmäßige Überwachungsaudits

Registrierung in der EU-Datenbank (Art. 71)

Vor dem Inverkehrbringen oder der Inbetriebnahme müssen Hochrisiko-KI-Systeme in der öffentlichen EU-Datenbank registriert werden:

Anbieter registriert

  • • Name und Kontaktdaten
  • • Systembeschreibung
  • • Konformitätsstatus

Betreiber registriert

  • • Name und Kontaktdaten
  • • Verwendungszweck
  • • Einsatzbereich

Öffentlich einsehbar

  • • Systemübersicht
  • • Gebrauchsanweisung
  • • Konformitätserklärung

Implementierungs-Checkliste

Phase 1: Vorbereitung (6-12 Monate vor Deadline)

  • KI-Inventar erstellen und klassifizieren
  • Gap-Analyse durchführen
  • Risikomanagementsystem aufbauen
  • Data Governance etablieren

Phase 2: Implementierung (3-6 Monate vor Deadline)

  • Technische Dokumentation erstellen
  • Logging-Systeme implementieren
  • Menschliche Aufsicht sicherstellen
  • Konformitätsbewertung durchführen

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Häufig gestellte Fragen

Wann muss ich die Anforderungen für Hochrisiko-KI erfüllen?

Die Anforderungen für Hochrisiko-KI-Systeme gelten ab dem 2. August 2026. Anbieter sollten jedoch bereits jetzt mit der Vorbereitung beginnen, da die Implementierung eines vollständigen Risikomanagementsystems und die Erstellung der technischen Dokumentation erheblichen Aufwand erfordert.

Brauche ich eine Konformitätsbewertung durch eine benannte Stelle?

Nur für bestimmte biometrische Systeme (Annex III, Nr. 1) ist eine Bewertung durch eine benannte Stelle erforderlich. Für die meisten anderen Hochrisiko-Systeme reicht eine interne Konformitätsbewertung basierend auf Annex VI aus.

Wie detailliert muss die technische Dokumentation sein?

Die Dokumentation muss ausreichend detailliert sein, um die Konformität des Systems nachzuweisen. Sie sollte alle in Annex IV gelisteten Elemente enthalten und den Marktüberwachungsbehörden eine vollständige Bewertung ermöglichen.

Was bedeutet 'menschliche Aufsicht' konkret?

Menschliche Aufsicht bedeutet, dass natürliche Personen in der Lage sein müssen, die Ausgaben des Systems zu verstehen, zu überwachen und bei Bedarf einzugreifen. Dies kann durch Echtzeitüberwachung, Benachrichtigungssysteme oder manuelle Überprüfungsprozesse erreicht werden.

Müssen alle Trainingsdaten dokumentiert werden?

Ja, die Data Governance nach Art. 10 erfordert eine vollständige Dokumentation der verwendeten Datensätze, einschließlich Herkunft, Vorverarbeitung, Kennzeichnung und durchgeführter Bias-Prüfungen. Die Daten selbst müssen für die technische Dokumentation aufbewahrt werden.

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